Staatlich anerkannte Erzieher_innen arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich in verschiedenen sozialpädagogischen Praxisfeldern mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf ihrem Weg in eine gelingende Zukunft. Dabei arbeiten sie in den verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern entwicklungsfördernd mit Einzelnen und Gruppen und gestalten Bildungsumgebungen, um die Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen.
Erzieher_innen arbeiten mit Kindern und Jugendlichen von 0-27 Jahren mit und ohne Förderbedarf sowie mit Eltern/Erziehungsberechtigten.
Kindertageseinrichtungen (Kita), Kinder – und Jugendwohneinrichtungen der Hilfen zur Erziehung, Tagesgruppen, (Offene) Ganztagsschulen, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Förderschulen
Die zentralen Aufgaben von Erzieher_innen sind die Bildung, Erziehung und Betreuung der Zielgruppe in unterschiedlichen Handlungsfeldern sowie die damit verbundene Ergänzung, Unterstützung oder Ersetzung der Erziehung in der Familie.
Zu diesen Aufgaben gehören die Beobachtung und Dokumentation von Verhalten und Entwicklung, die Planung und Begleitung von Entwicklungs- und Bildungsprozessen, die Kooperation mit Eltern und anderen Institutionen sowie die Gestaltung der Arbeit im Team.
Um diesen sehr unterschiedlichen Aufgaben gewachsen zu sein, müssen die Erzieher_innen über gute fachliche sowie methodische Kompetenzen verfügen. Die vielfältigen Begegnungen mit Menschen erfordern außerdem ein hohes Maß an personaler und sozialer Kompetenz. Im Zentrum steht jedoch eine am Wohl der Zielgruppe orientierte professionelle pädagogische Haltung.
Dementsprechend haben folgende Interessen und Kompetenzen eine hohe Bedeutsamkeit:
- Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen,
- Interesse an erziehungswissenschaftlicher Theorie und Psychologie,
- Phantasie und Kreativität (z.B. im gestalterischen, handwerklichen und musischen Bereich),
- Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Beaufsichtigung und Betreuung),
- Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen),
- gute Kommunikationsfähigkeit (z.B. in Gesprächen mit Erziehungsberechtigen, Ämtern, Kolleg*innen, in Konfliktsituationen,
- Beobachtungsgenauigkeit und Dokumentationsfähigkeit, um aus beobachtetem Verhalten der Kinder und Jugendlichen Förderungsmöglichkeiten abzuleiten,
- Bereitschaft, das eigene Handeln zu reflektieren,
- gutes Organisieren und Planen im beruflichen Alltag.
Die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher_in dauert insgesamt drei Jahre.
- vollzeitschulische Form: zweijährige schulische Ausbildung (inkl. dreier Praxisphasen) und das sich anschließende einjährige Berufspraktikum,
- praxisintegrierte Form: dreijährige schulische Ausbildung mit einer integrierten beruflichen Tätigkeit.
Vollzeitschulische Form mit einjährigem Berufspraktikum („2 plus 1“)
Die ersten beiden Ausbildungsjahre sind charakterisiert durch den Wechsel von Theorie- und Praxisblöcken. Die Praktika orientieren sich an den Altersstufen der Kinder und Jugendlichen und finden in unterschiedlichen Praxisfeldern mit unterschiedlichen Zielgruppen statt. Im Berufspraktikum im 3. Ausbildungsjahr arbeiten die angehenden Erzieher_innen in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Die schulische Begleitung umfasst 20 Studientage.
Praxisintegrierte Form
Die Studierenden arbeiten für die Dauer der Ausbildung in einem bezahlten Beschäftigungsverhältnis in einer Einrichtung der Kinder– und Jugendhilfe.
Die wöchentliche Arbeitszeit (inkl. der Schultage) entspricht in der Regel einer Anstellung in Vollzeit (in der Regel 39 Stunden). Die wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich innerhalb der Schulzeit in NRW in den drei Ausbildungsjahren wie folgt:
1. Ausbildungsjahr:
3 Tage Schule à 8 Stunden und 16 Stunden in der Praxis
2.-3. Ausbildungsjahr:
2 Tage Schule à 8 Stunden und 20 bis 24 Stunden in der Praxis
Zusätzlich finden pro Ausbildungsjahr 6 Unterrichtstage an Samstagen statt. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist nach Bewilligung durch die Ausbildungsschule optional möglich.
Außerhalb der Schulzeiten erfolgt je nach Vertragssituation der Einsatz in der Praxis.
Im zweiten Ausbildungsjahr wird ein achtwöchiger Praxiswechsel in einem weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeld durchgeführt, um Erfahrungen mit einer weiteren Zielgruppe zu ermöglichen.
In diesem Bildungsgang werden berufliche und allgemeinbildende Anforderungen und Qualifikationen integriert. Die Ausbildungskonzeption bildet das breite Arbeitsfeld von Erzieher_innen und die damit verbundenen beruflichen Aufgabenfelder ab. Gleichzeitig können individuelle Schwerpunkte in bestimmten Arbeitsfeldern bzw. Bildungsbereichen gesetzt werden. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist möglich. Der Unterricht wird kompetenz- und handlungsorientiert gestaltet. Dementsprechend ist der Ausgangspunkt des Unterrichts im berufsbezogenen Bereich zumeist eine Situation aus der sozialpädagogischen Praxis.
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Politik/Gesellschaftslehre
- Naturwissenschaften
Berufsbezogener Lernbereich organisiert in folgenden Lernfeldern:
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeitenLebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Evangelische Religionslehre/Religionspädagogik
- Vertiefungsbereich zur individuellen Vertiefung eines Bildungsbereichs sowie einer Zielgruppe und eines Arbeitsfelds
- Abschluss der Fachoberschule, Fachrichtung Sozial– und Gesundheitswesen (FOS 11/12)
- Hochschulzugangsberechtigung (AHR/FHR) und ein Praktikum über 6 Wochen in Vollzeit oder mindestens 240 Stunden in Teilzeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zwischen 0-27 Jahren.
- Zeugnis der Fachoberschulreife und zweijährige einschlägige Berufsausbildung z.B. Sozialassistent/in oder Kinderpfleger/in
- FOR + nicht einschlägige Berufsausbildung + mindestens 6 Wochen Vollzeitbeschäftigung oder 240 Stunden Teilzeitbeschäftigung in einem sozialpädagogischen Bereich
- FOR + einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
- schulischer Teil der FHR z.B. nach Klasse 12 und 1 Jahr gelenktes Praktikum im sozialpädagogischen Bereich (z.B. FSJ, Betheljahr, BuFDi,…)
- Fachhochschulreife
- Diakonikum
- hoher Bedarf an Fachkräften in allen Arbeitsfeldern: Die aktuellen Prognosen sagen einen Fachkräftemangel in den typischen Handlungsfeldern von Erzieher_innen voraus. Dies erhöht die Einstellungschancen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung deutlich und weist auf gute berufliche Perspektiven hin.
- Möglichkeit ein Studium anzuschließen: Die abgeschlossene Berufsausbildung wird an einigen Fachhochschulen auf Bachelor-Studiengänge im Bereich Elementar-/Vorschulpädagogik angerechnet und verkürzt die Studiendauer. In diesem Zusammenhang hat das Friedrich v. Bodelschwingh Berufskolleg eine Kooperationsvereinbarung zur Anschlussfähigkeit der Erzieher_innenausbildung im Studiengang Soziale Arbeit der Fachhochschule der Diakonie (FHdD) in Bethel.
- diverse Fort- und Weiterbildungen (z.B. Heilpädagogik): Im Anschluss an die Erzieher_innenausbildung bieten sich eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungen, welche entweder berufsbegleitend oder in Vollzeit absolviert werden können. Im Berufskolleg Bethel können Sie beispielsweise die einjährige Aufbauausbildung zur Heilpädagog_in absolvieren.
- Ein Schulgeld wird nicht erhoben.
- Kosten für Exkursionen, Fachbücher und Arbeitsmaterial müssen Sie selber tragen.
- In der vollzeitschulischen Ausbildungsform findet eine verbindliche Studienfahrt zur Qualifizierung im Bereich der Erlebnispädagogik als Teil der Ausbildung statt. Diese kostet ca. 400 €.
- BAföG oder eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz kann in der vollzeitschulischen Form beantragt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Eine neue Möglichkeit für die vollzeitschulische Ausbildungsform bietet das Aufstiegs-BAföG. Nähere Informationen finden Sie hier
- Bewerbungsschreiben, aus dem Ihr Interesse an der Ausbildung hervorgeht
- Lebenslauf (gerne mit Bild)
- Abschlusszeugnis oder letztes Zeugnis der Schule, ggf. Arbeitszeugnis
- ggf. Praxiszeugnis
- Arbeitsvertrag (praxisintegrierte Ausbildungsform), wenn bereits vorhanden.
- ein frankierter Rückumschlag
Bei der Aufnahme einzureichen:
- erweitertes Führungszeugnis (ohne Einträge)