- Mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
- Nachweis eines Arbeitsvertrages eines anerkannten Trägers von Kindertagesstätten ab 1. August 2022
- (alternativ ein Praktikantenvertrag über zwei Jahre)
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsbeginn)
Die praxisintegrierte Ausbildung zur/zum staatlich geprüften Kinderpfleger_in dauert zwei Jahre. Die vorgesehenen Theorie- und Praxisanteile werden kontinuierlich im Verlauf der Ausbildung verbunden.
Neben dem Besuch der Berufsfachschule erfolgt eine begleitende Beschäftigung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Es gibt pro Schuljahr festgelegte Schul- und Praxistage innerhalb der Schulwochen.
Im 1. Ausbildungsjahr besuchen Sie 3 Tage die Schule und absolvieren 2 Tage in einer Kindertagesstätte, im 2. Ausbildungsjahr wechseln sich 2 Tage in der Schule mit 3 Tagen in der Kindertagesstätte ab.
Zwischen Schüler_innen und Träger der Tageseinrichtung für Kinder wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, der in der Regel eine Vergütung vorsieht. Die Vergütungsformen sowie die Anzahl der Urlaubstage werden mit den jeweiligen Trägern abgestimmt. Urlaubstage werden in der unterrichtsfreien Zeit in Anspruch genommen. Eine geeignete Praxisstelle ist selbstständig zu suchen. Nähere Hinweise zu potenziellen Praxisstellen können Sie auf Nachfrage bei uns erhalten.
- staatlich geprüfte/r Kinderpfleger_in + FOR (+ Q-Vermerk),
- die Grundqualifikation zum Einsatz in der Kindertagespflege
Folgende Weiterqualifikationen sind nach Abschluss der Ausbildung möglich:
- Übergang in die Fachschule des Sozialwesens Fachrichtung Heilerziehungspflege oder Sozialpädagogik
- Übergang in die Fachoberschule Klasse 12 zur Erlangung der Fachhochschulreife
- Aufnahme einer generalistischen Pflegeausbildung mit beispielsweise dem Schwerpunkt Kinderkrankenpflege.
Folgende berufliche Tätigkeiten sind nach Abschluss der Ausbildung möglich:
- Berufliche Tätigkeit in einer Kindertagesstätte oder einer OGS
- Bei Absolvierung einer tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung ist die selbstständige Tätigkeit in der Kindertagespflege möglich
Berufsbild Kinderpfleger_in
Die Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpfleger_in führt zu einem eigenständigen Helferberuf. In dieser Ausbildung lernen Sie zu beobachten, um die Interessen und Bedürfnisse der Kinder zu verstehen und Angebote in unterschiedlichen Bereichen für Kinder kompetenzfördernd zu gestalten. Sie unterstützen Erzieher_innen bei ihrer Arbeit in der Kita. Sie leiten zum Beispiel Kinder zum Spielen an, Sie malen, basteln, werken und musizieren mit ihnen, planen gemeinsam mit den Kindern Feste und Feiern, pflegen und wickeln und übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Ausbildungsziel und Arbeitsfelder
Im Verlauf der Ausbildung wird eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz als Voraussetzung einer beruflichen Handlungsfähigkeit in Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege oder in einer Offenen Ganztagsschule entwickelt.
Unterrichtsfächer
Der schulische Unterricht ist fächerübergreifend und stark praxisorientiert organisiert. Die verschiedenen Unterrichtsfächer leisten ihren jeweiligen Beitrag zur Lösung von Lernsituationen, die aus der zukünftigen beruflichen Praxis abgeleitet sind.
Unterrichtsfächer des berufsbezogener Lernbereichs:
- Sozialpädagogik
- Arbeitsorganisation und Recht
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Mathematik
- Englisch
Unterrichtsfächer des berufsübergreifenden Lernbereichs:
- Deutsch / Kommunikation
- Religionslehre
- Sport / Gesundheitsförderung
- Politik / Gesellschaftslehre
Fächer des Differenzierungsbereichs
- Rhythmik
- Datenverarbeitung
- Kunst / Werken
- Musik
Abschlussprüfungen
Die Ausbildung schließt mit der Berufsabschlussprüfung in Form von zwei schriftlichen Arbeiten ab.
Folgende Unterlagen müssen Sie in Papierform einreichen:
- Bewerbungsschreiben mit kurzer Begründung, weshalb Sie sich für diese Ausbildung entschieden haben
- Lebenslauf, gerne mit Passbild
- Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule
- ggf. Abschlusszeugnis der berufsbildenden Schule
- weitere Praktikumsnachweise und -zeugnisse
- ggf. ein Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Träger von Kindertagesstätten einen frankierten Rückumschlag
Bildungswege der Fachbereiche Gesundheit, Heilpädagogik und Sozialpädagogik
