Heilerziehungspfleger_innen sind Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen.
Sie begleiten, beraten und unterstützen Menschen mit Assistenzbedarf.
Dabei kooperieren sie als Mitglieder in einem multiprofessionellen Team mit einem Netzwerk aus bspw. Angehörigen, Bezugspersonen, Ärzt_innen und Therapeut_innen.
Heilerziehungspfleger_innen erfassen Ressourcen, Bedarfe und Ziele von Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit in ihrer Teilhabe an der Gesellschaft gehindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Sie begleiten und fördern lebenslanges Lernen und individuelle Bildungsprozesse sowie die Gesundheitssorge und Selbstpflege von Menschen in unterschiedlichen Alltagssituationen.
Dabei steht das Ziel einer auf die individuellen Bedürfnisse des Menschen abgestimmten Umsetzung der autonomen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Mittelpunkt.
Im Rahmen der Ausbildung lernen Sie Bedarfe und Bedürfnisse der Menschen mit Unterstützungsbedarf wahrzunehmen und zu vertreten, Assistenzprozesse zu planen, zu dokumentieren und durchzuführen. Neben der fachlichen Qualifikation begleiten wir Sie engmaschig in Ihrer persönlichen Entwicklung hin zu einer professionellen Fachkraft. Damit können Sie vor allem in Arbeitsfeldern der Eingliederungshilfe, wie:
- besonderen Wohnformen,
- teilstationär- und tagesstrukturierenden Bereichen,
- ambulanten Diensten,
- sowie Freizeitgestaltung und begleitenden Diensten,
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Schwerpunkt der Ausbildung am Friedrich v. Bodelschwigh Berufskolleg ist die Arbeit mit erwachsenen Menschen in der Eingliederungshilfe.
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger_in dauert insgesamt drei Jahre und beginnt zum 01.08.. In diesem Bildungsgang kann neben der beruflichen Qualifikation die Fachhochschulreife erworben werden.
Die Studierenden arbeiten während der dreijährigen Ausbildung in einem bezahlten Beschäftigungsverhältnis oder in einem entgeltlichen Praktikum in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Schul- und Praxistage ab dem Schuljahr 2024/2025:
Aus der Übersicht ergibt sich bei Vollzeitarbeitsverträgen mit einer 39-Stunden Arbeitswoche folgende Berechnung (Schultage werden mit 1/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit berechnet):
- im 1. Ausbildungsjahr → 2 Praxistage á 7,8 Stunden = 15,6 Arbeitsstunden + 3 Schultage á 7,8 Stunden = 23,4
- im 2. + 3. Ausbildungsjahr → 3 Praxistage á 7,8 Stunden = 23,4 Arbeitsstunden3 + 2 Schultage á 15,6 Stunden
Integraler Bestandteil der Ausbildung ist die praktische Tätigkeit in mindestens zwei heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern. Für die Zulassung zum Fachschulexamen unabdingbar ist ein Einsatz in einem Praxisfeld mit intensiver Pflegebegleitung. Grundsätzlich wird für die Tätigkeit in einem weiteren Praxisfeld ein mindestens achtwöchiger Wechsel als ausreichend anerkannt. Sofern nicht selbstständig über die Praxisstelle geregelt, organisiert die Fachschule das mindestens achtwöchige Wechselpraktikum in dem weiteren heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfeld in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres.
Unterrichtsfächer im berufsübergreifenden Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Politik/Gesellschaftslehre
- Religionslehre
Unterrichtsfächer im berufsbezogenen Lernbereich
Lernfelder
- Beziehungs- und Interaktionsprozesse in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern professionell gestalten
- Gesundheitssorge als elementaren Bestandteil von Teilhabe erfassen und gestalten
- Evidenzbasierte Instrumente und Verfahren im Kontext der Leistungen zur individuellen Teilhabe kennen und begründet anwenden
- Bildungs- und Assistenzprozesse zur individuellen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und steuern
- Personenzentrierte Leistungen zur Teilhabe im Sozialraum erschließen und interdisziplinär koordinieren
- Team- und Organisationsprozesse verantwortlich gestalten
Wahlfächer
- Wahlfach 1: Bildungsfelder im Kontext individueller Teilhabe
- Wahlfach 2: Arbeitsfelder im Kontext individueller Teilhabe
Projektarbeit
Unterrichtsfächer im Differenzierungsbereich
- Mathematik (zum Erwerb der Fachhochschulreife)
- Ein Schulgeld wird nicht erhoben.
- Kosten für Exkursionen, Studienfahrt, Fachbücher (anteilig) und Arbeitsmaterial müssen Sie selber tragen.
- Vorlage erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate zum Ausbildungsbeginn)
- Fachoberschulreife + einschlägige Berufsausbildung (z.B. Berufsfachschule Sozialassistenz, Kinderpflege)
- Fachoberschulreife + nicht einschlägige Berufsausbildung + mindestens 6 Wochen Vollzeitbeschäftigung oder 240 Stunden Teilzeitbeschäftigung in einem sozial-/heilpädagogischen bzw. pflegerischen Bereich
- Fachoberschulreife + einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
- vollständige Fachhochschulreife/Allgemeine Hochschulreife + mindestens 6 Wochen Vollzeitbeschäftigung oder 240 Stunden Teilzeitbeschäftigung in einem sozial-/heilpädagogischen bzw. pflegerischen Bereich
- vollständige Fachoberschulreife im Rahmen der Fachoberschule Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen
- Bewerbungsschreiben, aus dem Ihr Interesse an der Ausbildung hervorgeht,
- Lebenslauf
- Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule,
- ggf. Zeugnis der berufsbildenden Schule,
- weitere Praktikumsnachweise und -zeugnisse,
- ein frankierter Rückumschlag.
Vor Ausbildungsbeginn am 01.08. ist ein Arbeitsvertrag bzw. Praktikant_innenvertrag vorzulegen.